Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ConVerve GmbH
- Geltungsbereich
- Angebot und Vertragsschluss
- Umfang und Ausführung des Auftrages
- Vergütung/Zahlungsbedingungen/Verzug/Aufrechnung
- Schweigepflicht /Datenschutz
- Störungen bei der Leistungserbringung
- Kündigung
- Haftung für Schutzrechtsverletzungen
- Haftungsbeschränkungen
- Urheberrechte/Eigentum
- Verantwortlichkeit für Inhalte bei kommunikativen Diensten
- Sonstiges
§ 1 Geltungsbereich
- Die Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Auftraggebern, seien sie Verbraucher oder Unternehmer. Sie werden mit der mündlichen oder schriftlichen Erteilung eines Auftrages verbindlicher Vertragsbestandteil.
- Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Auftraggeber i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch den Auftraggeber innerhalb der im Angebot angegebenen Frist freibleibend.
- Der Vertrag kommt erst mit Abgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns oder durch Leistung/ Lieferung der Ware/des Werkes zustande.
- Für umfangreiche, besonders aufwendige Angebote mit Vorleistungen behalten wir uns die Vereinbarung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlages vor.
- Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Sollte der aufgrund des Kostenvoranschlages erteilte Auftrag die zuvor veranschlagten Kosten jedoch erheblich ( d.h. mehr als 10 % ) überschreiten, so steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Dies gilt nicht, wenn die Mehrkosten zu einem Wertzuwachs des Werkes/der Dienstleistung /der Ware geführt haben oder sich aufgrund von während der Vertragsausführung geänderten Tätigkeitsvoraussetzungen ergeben.
- Alle Preise verstehen sich netto, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3 Umfang und Ausführung des Auftrages
- Für den Umfang der von ConVerve zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
- Der Auftrag wird nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Mündliche Erklärungen und Auskünfte sind grundsätzlich unverbindlich.
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass ConVerve alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Er ist auch verpflichtet, die zur Ermittlung der Information oder der Schaffung der Unterlagen erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers erstreckt sich auch auf Vorgänge und Unterlagen, sie erst während der Tätigkeit von ConVerve bekannt werden.
- Das Anfertigen eines schriftlichen Abschlußberichtes erfolgt grundsätzlich nur, wenn diese Leistung vertraglich vereinbart ist.
§ 4 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Verzug/Aufrechnung
- Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gilt die vertraglich vereinbarte Summe. Die Preise gelten in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung kann monatlich erfolgen.
- Ist für die Durchführung einer Untersuchung oder eines Projektes oder die Herstellung individueller Software die Zahlung einer pauschalen Honorarsumme vereinbart, so dient diese auch der Finanzierung der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Hälfte der vereinbarten Summe ist daher bei Auftragserteilung fällig, die andere Hälfte bei Ablieferung der Ergebnisse bzw. der Software. Eine abweichende Regelung muss schriftlich vereinbart werden.
- Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
- Ist auf der Rechnung ein kalendermäßig bestimmter oder bestimmbarer Zahlungstermin genannt, so gerät der Auftraggeber mit Ablauf des genannten Tages ohne weitere Mahnung mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, sofern er dieser bislang nicht nachgekommen ist. Bei Zahlungsverzug können ohne weiteren Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz von Verbrauchern und 8 % p.a. über dem Basiszinssatz von Unternehmern verlangt werden. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Leistet der Auftraggeber trotz fälliger Rechnung keine Zahlung, so können wir alle Forderungen sofort fällig stellen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die von uns anerkannt worden sind.
§ 5 Schweigepflicht /Datenschutz
- Wir sind nur begrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die uns im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers erfolgen.
- Wir verpflichten uns zur Durchführung des Auftrags eingesetzte Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift hinzuweisen.
- Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten, soweit dies im Rahmen von § 26 BDSG zulässig ist.
§ 6 Störungen bei der Leistungserbringung
- Soweit eine Ursache, die wir nicht zu vertreten haben, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, können wir eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen.
- Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, können wir auch die Vergütung unseres Mehraufwands verlangen.
§ 7 Kündigung
- Der Vertrag ist für beide Teile grundsätzlich und jederzeit kündbar.
- Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Neben den gesetzlichen Gründen zur fristlosen Kündigung kann ConVerve vorstehenden Vertrag dann fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber mit der Leistungsannahme in Verzug gerät oder seiner gebotenen Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nachkommt.
- Endet der Vertrag durch fristlose Kündigung, hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen in jedem Fall vertragsgemäß zu vergüten.
§ 8 Haftung für Schutzrechtsverletzungen
- Wir haften dafür, dass unsere Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellen den Auftraggeber von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
- Soweit unsere Leistungen auf uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Grundlagen, wie z.B. Daten, Texten, Fotografien etc. basieren, haftet insoweit der Auftraggeber dafür, dass diese frei von Schutzrechten, Persönlichkeitsrechten oder anderen Rechten Dritter sind.
- Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Auftraggeber uns. Er überlässt es uns - und ggf. unserem Vorlieferanten- soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf unsere Kosten abzuwehren.
- Werden durch unsere Leistung Rechte Dritter verletzt, werden wir nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
- dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
- die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder
- die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen. Schadensersatzansprüche bleiben bei Verschulden unsererseits - im Rahmen von § 5 AGB - unberührt.
- Wir sind berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Auftraggeber die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihm gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
- Bei leichten Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.
- Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten voll.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbarem Verlust des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers.
- Bei Datenverlust haften wir nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, vorausgesetzt, daß wir uns obliegende Pflichten zur Einweisung in die Datensicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.
- Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns verjähren in drei Jahren ab Anspruchsentstehung.
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Jegliche Haftung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von uns Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder unsere Produkte nicht sachgemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind.
§10 Urheberrechte/Eigentum
- Die Rechte, die uns nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben uns soweit, als der vertragliche Zweck die Übertragung nicht erfordert. Abweichendes muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Das Urheberrecht des Auftraggebers an von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen bleibt unberührt.
§11 Verantwortlichkeit für Inhalte bei kommunikativen Diensten
- ConVerve bietet kommunikative Dienste an, die es ermöglichen, eigene Inhalte zu veröffentlichen und zu verbreiten. Die Verantwortung für die Inhalte liegt ausschließlich bei dem Auftraggeber.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung von Diensten nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die von ihm verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Patente, Marken oder sonstige Eigentumsrechte) verletzten. Geltende Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen müssen beachtet werden und es dürfen keine rassistischen, pornografischen, obszöne, beleidigende oder für minderjährige ungeeignete Inhalte verbreitet werden.
- ConVerve ist berechtigt, Inhalte und Nutzerdaten an Dritte weiterzugeben und/oder zu löschen, sofern dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder richterlicher, bzw. behördlicher Anordnungen erforderlich ist. Weiterhin ist ConVerve berechtigt, Inhalte zu löschen, wenn sie gegen die Anforderungen von Ziffer 2 verstoßen.
- Der Auftraggeber stellt ConVerve von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die gegen ConVerve wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder wegen sonstigen gesetzes- oder vertragswidrigen Inhalts geltend gemacht werden.
§12 Sonstiges
- Es gilt deutsches Recht. Soweit für ausländische Auftraggeber das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages sollen schriftlich fixiert werden.
- Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Geschäftssitz.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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